Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)
der „VinodolSun“ d.o.o, Kricina 20, 51253 Bribir, Kroatien
für die Villen „Vallis“ und „Mediterran“ und die “Domaine VinodolSun”
Präambel
Die Vermieterin überlässt dem Mieter die vereinbarte Unterkunft mitsamt der vereinbarten Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für die Dauer der Mietzeit.
Der Mieter ist verpflichtet, die ihm überlassenen Räumlichkeiten sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zuhalten und an den Vermieter, nach Ablauf des Mietzeitraumes im Übernahmezustand, zu übergeben. Alle Schlüssel (ggf. Karten) sind der Vermieterin zurückzugeben.
§ 1
Rechte und Pflichten bei Nutzung
1.1 Die Villa wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Wohn-, Urlaubs- und Ferienzwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Ausnahmen hiervon (zB berufliche Nutzung, filmische Nutzung) sind mit der Vermieterin vorab zu regeln.
1.2 Die überlassenen Schlüssel sind sorgsam aufzubewahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust oder Unauffindbarkeit eines Schlüssels hat der Mieter die Kosten für einen kompletten Wechsel der Schließanlagen und der Nachmachung des Schlüsselbestandes nach den ortüblichen Kosten- und Verrechnungssätzen, einschließlich der Vergütung von Fachkräften nach ortsüblichem Stundensatz zu tragen.
§ 2
An- und Abreise
2.1 Die Anreise hat an dem im Mietvertrag vereinbarten Datum grundsätzlich ab 16:00 Uhr zu erfolgen. Die Abreise muss am vertraglich vereinbarten Abreisetag grundsätzlich bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen.
2.2 Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden, sofern das für die Vermieterin möglich ist. Die finalen An- und Abreisezeiten ergeben sich im Einzelfall und saisonabhängig aus den abschließend von der Vermieterin zugesandten Buchungsunterlagen.
2.3 Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an die Vermieterin als gekündigt. Die Vermieterin oder deren Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Der Mietanspruch des Mieters entfällt restlos.
2.4 Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. Einen Anspru5ch hierauf steht dem Mieter nicht zu.
2.5 Erfolgt die Anreise mit dem Auto, sind nur die ausgewiesenen Parkflächen an der Unterkunft zu nutzen. Ein Parken auf öffentlichen oder anderen privaten Stellflächen seitens des Mieters erfolgt auf eigene Verantwortung und Haftung. Die örtlichen Stellzeiten und Gebühren sind zu beachten.
§ 3
Sonderwünsche und Nebenabreden
3.1 Sonderwünsche werden bei vorheriger schriftlicher Mitteilung bestmöglich von der Vermieterin berücksichtigt. Einen Rechtsanspruch auf Realisierung steht dem Mieter nicht zu. Die Vermieterin behält sich vor, für Sonderwünsche weitere Kosten in Rechnung zu stellen, die dem Mieter vorab jedoch schriftlich mitgeteilt werden.
3.2 Alle weiteren Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3.3 Haustiere sind grundsätzlich nicht gestattet. Nach Absprache mit der Vermieterin und rechtzeitiger Anzeige des Haustieres unter Angabe von Art und Größe sind Ausnahmen möglich. Die Haftung des Mieters erstreckt sich in diesem Falle auch für alle durch das Tier verursachten Schäden und besonderen Verunreinigungen. Ein Rechtsanspruch auf Mitnahme von Haustieren besteht grundsätzlich nicht. Jegliche Verunreinigung sowohl innerhalb der Häuser als auch ausserhalb ist zu vermeiden bzw unverzüglich zu entfernen. Gegebenenfalls werden durch die Vemieterin zusätzliche Reinigungkosten berrechnet, wenn bei Übergabe des Hause Verunreinigung auftreten.
§ 4
Anzahlung, Bezahlung und Kaution
4.1 Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto der Vermieterin seine Gültigkeit. Die Anzahlung i.H.v. 50 % ist unmittelbar bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Zahlungsmethoden ist die Überweisung per Bank.
4.2 Nach der erfolgten Anzahlung wird 4 Wochen vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig.
4.3 Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann die Vermieterin vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung des Mieters gilt als Rücktritt. In beide Fällen ist die Vermieterin zur Neuvermietung berechtigt. Der Mieter hat für die entstandenen Schäden und Einnahmeausfälle aufzukommen.
4.4 Nebenkosten für PKW-Stellplatz und Abfall werden nicht erhoben.
4.5 Die Gemeinde Bribir erhebt eine Kurtaxe pro Person und Nacht.
Die Kurtaxe wird von der Vermieterin direkt an die Gemeinde Bribir abgeführt und ist im Mietpreis enthalten.
§ 5
Stornierung, Rücktritt, Kündigung und Aufenthaltsabbruch
5.1 Der Mieter kann die Buchung jederzeit im Rahmen dieser Vereinbarung stornieren. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Zur Wahrung des Formerfordernisses genügt eine einfache E-Mail oder elektronische Nachricht.
5.2 Im Falle der Stornierung ist der Mieter der Vermieterin gegenüber zum Ersatz der entstandenen Schäden, einschließlich der Ausfallschäden und entgangenen Gewinne wie folgt verpflichtet:
- vom Tag der Buchungsbestätigung durch die Vermieterin bis zum 61. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung,
- vom 60. Tag bis zum Mietbeginn i.H.v. 50 % des Gesamtpreises,
- Bei no-shows bzw. vorzeitiger Abreise i.H.v. 100 % des Gesamtpreises.
5.3 Es zählt jeweils das Zugangsdatum der schriftlichen Stornierungsnachricht. Bereits bezahlte Beträge werden von der Vermieterin entsprechend verrechnet.
5.4 Dem kann der Mieter mit der Gestellung und Benennung einer Ersatzperson entgegentreten, die in den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen und denselben Konditionen an Stelle des Mieters in den Vertrag tritt.
5.5 Ein Recht zur ordentlichen Kündigung abgesehen von den o.g. Bestimmungen besteht nicht.
5.7 Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.
5.8 Ein wichtiger Grund liegt für die Vermieterin insbesondere vor, wenn der Mieter die Unterkunft vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle der erheblichen Vertragsverletzung muss die Vermieterin dem Mieter eine kurze Frist zur Abhilfe setzen oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen.
In diesem Falle kann die Vermieterin von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Dem Mieter bleibt es unbenommen, der Vermieterin einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5.9 Die Vermieterin hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet. In Diesem Falle kann die Vermieterin von dem Mieter der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Dem Mieter bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5.10 Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sich müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachten Leistungen erstatten.
§ 6
Pflichten des Mieters und Beendigung des Mietverhältnisses
6.1 Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten.
6.2 Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten und haftet auch für diese gegenüber der Vermieterin.
6.3 Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an die Vermieterin zu übergeben und den/die Schlüssel an die Vermieterin auszuhändigen.
6.4 Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Villa, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Villa und / oder deren Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen.
6.5 Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Vermieterin bzw. der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
6.6 Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Villa bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
6.7 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
6.8 Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
§ 7
Datenschutz
7.1 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden.
7.2 Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
§ 8
Haftung
8.1 Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet.
8.2 Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieterin ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
8.3 Eine Haftung der Vermieterin für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
§ 9
Schriftform, Salvatorische Klausel
9.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mailkommunikation ist der Schriftform gleichgesetzt.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
§ 10
Schlussbestimmungen
10.1 Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden.
10.2 Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
10.3 Es gilt kroatisches Recht.